Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen
Du bist Meisterinnen oder Meister des Maurer- u. Betonbauer- oder Zimmererhandwerks. Dann hast Du seit Januar 2024 die Möglichkeit, dich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Bau NRW eintragen zu lassen. Für die Eintragung ist unter anderem der Nachweis einer Weiterbildung (80 U.Std.) erforderlich. Der von uns angebotene Lehrgang entspricht inhaltlich der Rechtsverordnung nach § 87 Absatz 2a BauO NRW und wird in Voll- u. Teilzeitform angeboten.
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Ziele
Nach Abschluss dieser Weiterbildung bist du nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 berechtigt, Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 zu erstellen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Vorteile
Entwickle dich persönlich weiter!
Weiterbildungen unterstützen dich in der persönlichen Entwicklung. Dein Selbstbewusstsein wird gestärkt, deine Anpassungsfähigkeit gefördert und neue Perspektiven sowie Kenntnisse vermittelt.
Unsere Dozierenden kommen aus der Praxis!
Sie vermitteln dir die theoretischen Themen so, dass du das Gelernte gut für den beruflichen Alltag nutzen kannst.
Meister:innen des Maurer und Betonbauer sowie Zimmererhandwerks oder eine nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung durch Eintragung in die Handwerksrolle gleichgestellte Personen.
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung