Anmeldung, Kosten, Rechtgrundlagen

Meisterprüfung

Hier findest du sämtliche Informationen über die rund um die Meisterprüfung.

Die Handwerkskammer Münster bietet dir eine Vielzahl von Meisterprüfungen. In dieser hoheitlichen Aufgabe wird sie von ihren kompetenten ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen unterstützt.

Unmittelbar nach Abschluss der Lehrgänge bzw. einzelner Unterrichtsmodule wird die Meisterprüfung in den einzelnen Teilen durchgeführt.

Hast du die Prüfung in allen vier Teilen der Meisterprüfung bestanden, wird dir das Meisterprüfungszeugnis und der Meisterbrief ausgestellt. Den großen Meisterbrief erhältst du im Rahmen einer Feierstunde.

Zulassung zur Meisterprüfung

Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungspflichtig betrieben werden kann (Anlage A der Handwerksordnung), gilt:

Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Meisterprüfungsausschuss über die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner in deiner Handwerkskammer.

  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er bzw. sie die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat.
  • Zuzulassen ist auch, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er bzw. sie die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige (es dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden) Berufstätigkeit ausgeübt hat.

Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungsfrei betrieben werden kann (Anlage B der Handwerksordnung), gilt:

  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien.

Bitte beachte:

Um zu überprüfen, ob du zum Zeitpunkt der Meisterprüfung die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wirst, benötigen wir gleichzeitig mit deiner Anmeldung zur Meisterschule folgende Unterlagen in Fotokopie:

  • Nachweis über die Gesellen- oder Abschlussprüfung
  • Tabellarischer Lebenslauf

Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung erhältst du in der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse: 

Echelmeyerstraße 1 - 2
48163 Münster

Durch die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang wird, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Anspruch auf Zulassung zur Meisterprüfung erworben!

Meister-Berufe

  • Buchbinder

  • Büchsenmacher (Anlage A)

  • Dachdecker (Anlage A)

  • Drucker/Schriftsetzer 

  • Elektrotechniker (Anlage A) 

  • Feinwerkmechaniker (Anlage A) 

  • Fleischer (Anlage A) 

  • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger 

  • Friseur (Anlage A) 

  • Gold-/Silberschmiede

  • Informationstechniker (Anlage A) 

  • Installateur-/Heizungsbauer (Anlage A) 

  • Kälteanlagenbauer (Anlage A) 

  • Karosserie- / Fahrzeugbauer (Anlage A) 

  • Klempner (Anlage A) 

  • Kraftfahrzeugtechniker (Anlage A) 

  • Landmaschinenmechaniker (Anlage A) 

  • Maler und Lackierer (Anlage A) 

  • Maurer und Betonbauer (Anlage A) 

  • Metallbauer (Anlage A)

  • Ofen-/Luftheizungsbauer (Anlage A)

  • Raumausstatter

  • Schornsteinfeger (Anlage A) 

  • Steinmetzen-/Steinbildhauer (Anlage A)

  • Straßenbauer (Anlage A) 

  • Stuckateur (Anlage A) 

  • Textilreiniger 

  • Tischler (Anlage A) 

  • Uhrmacher 

  • Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer (Anlage A) 

  • Zahntechniker (Anlage A) 

  • Zimmerer (Anlage A) 

  • Zweiradmechaniker (Anlage A)

Anmeldung und Kosten der Meisterprüfung

Um an den Prüfungen teilnehmen zu können, ist ein Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung zu stellen. Dieser wird dir zu Beginn einer Vorbereitungsmaßnahme ausgehändigt.

Das Antragsformular kannst du herunterladen, telefonisch bei dem für dich zuständigen Kontakt anfordern oder du wendest dich schriftlich an uns.

Zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung aufgrund bereits erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfungen sind Kopien dieser Prüfungszeugnisse mit einem formlosen Antrag auf Befreiung einzureichen.


Kosten der Meisterprüfung

Die aktuellen Prüfungsgebühren kannst du gerne bei deinem zuständigen Kontakt telefonisch oder per Mail erfragen.

Adresse

Prüfungsabteilung
Echelmeyerstraße 1 - 2
48163 Münster

Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung

Die Handwerkskammer Münster führt zurzeit in 33 Handwerksberufen Meisterprüfungen durch. Bitte beachte: Der Zusatz „Anlage A" weist darauf hin, dass es sich gemäß Anlage A der Handwerksordnung um ein Handwerk handelt, das zulassungspflichtig betrieben werden kann.

Rechtsgrundlagen für die Abnahme der Meisterprüfung sind:

  • §§ 45 - 51 der Handwerksordnung
  • Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
  • Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung (AMVO)
  • Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks