Teilnahmebedingungen

 

1 Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch das Handwerkskammer Bildungszentrum Münster (HBZ Münster) als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen des HBZ Münster jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2 Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

3 Begriffsbestimmung

Der Lehrgangsbeginn bezeichnet im Folgenden den im Stundenplan oder in der Anmeldebestätigung angegebenen ersten Tag des Lehrgangs, an dem die Lehrveranstaltung planmäßig startet. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig davon, ob der Teilnehmende tatsächlich anwesend ist oder die Lehrveranstaltung wahrnimmt.

4 Fälligkeit der Gebühren

a) Für Kurzzeitlehrgänge mit einer Dauer von bis zu 300 Unterrichtsstunden oder weniger als drei Monaten werden die gesamten Lehrgangsgebühren mit Zugang des Gebührenbescheides zum Lehrgangsbeginn fällig.

b) Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von mindestens 300 Unterrichtsstunden und länger als drei Monaten erfolgt die Zahlung in drei Raten. Dabei gilt für die Ratenzahlung folgende Vereinbarung: Die erste Rate wird an dem Freitag vor Lehrgangsbeginn fällig, die zweite Rate am Freitag nach Ablauf eines Drittels und die dritte Rate am Freitag nach Ablauf von zwei Dritteln des Lehrgangs.

5 Rücktritt vor Lehrgangsbeginn und Kosten

Die teilnehmende Person kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Bei einer Meisterschule muss der Rücktritt für jeden Teil der Meistervorbereitung separat erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgebend.

Bei einem Rücktritt vor Lehrgangsbeginn fallen folgende Kosten an:

  • a) Kurzzeitlehrgänge (weniger als 300 Unterrichtsstunden)
    • aa) Erfolgt der Rücktritt vom 30. bis 14. Tag vor Lehrgangsbeginn, sind 50 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten.
    • ab) Erfolgt der Rücktritt am 13. Tag vor Lehrgangsbeginn oder später, sind 75 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten.

  • b) Langzeitlehrgänge (mindestens 300 Unterrichtsstunden)
    • ba) Erfolgt der Rücktritt vom 90. bis 30. Tag vor Lehrgangsbeginn, sind 10 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten.
    • bb) Erfolgt der Rücktritt vom 29. bis 14. Tag vor Lehrgangsbeginn, sind 30 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten.
    • bc) Erfolgt der Rücktritt am 13. Tag vor Lehrgangsbeginn oder später, sind 50 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten.

Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

6 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

7 Kündigung durch den Teilnehmenden nach Lehrgangsbeginn

  • a) Der Teilnehmende ist berechtigt, nach Lehrgangsbeginn vom Lehrgang zurückzutreten. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels, bzw. des Email-Eingangs.

  • b) Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist der Rücktritt mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats möglich; der Gebührenschuldner hat die Lehrgangsgebühr anteilig für die Zeit vom Beginn der Maßnahme bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist zu entrichten. Aus wichtigem Grund kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

  • c) Bei Lehrgängen mit einer Dauer von weniger als drei Monaten kann der Rücktritt fristlos erfolgen; der Gebührenschuldner hat die Lehrgangsgebühr anteilig für die Zeit vom Beginn der Maßnahme bis zum Eingang seiner Rücktrittserklärung zu entrichten, mindestens jedoch 80 % der Gebühr.

  • d) Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedriger wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

8 Rücktritt durch den Veranstalter vor Lehrgangsbeginn

Der Veranstalter ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldezahlen, Ausfall eines Dozierenden oder anderen zwingenden Gründen bis Lehrgangsbeginn vom Vertragsverhältnis zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; und auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

9 Durchführungsänderungen der Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung, die Unterrichtsform (z. B. Präsenzkurs, Online-Veranstaltung, Blended Learning oder ähnliches) oder den Einsatz von Dozierenden betreffen, vorzunehmen soweit dies den Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Ausgefallener Unterricht wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozierenden ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozierenden wird, wenn möglich, zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.

10 Urheberrechte

Die im Rahmen eines Lehrganges/Kurses ausgegebenen oder zum Abruf über das Internet bereitgestellten Lehrmaterialien und Unterlagen (Skripte, graphische Darstellungen, Audio- und Videodaten, digitale Präsentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen markenrechtlichen Schutz. Sämtliche Unterrichts-/Kursmaterialien und Dateien dürfen nur zum persönlichen Gebrauch genutzt werden. Die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte - ob entgeltlich oder unentgeltlich - ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt. Dies gilt auch nach Beendigung der Teilnahme. Die Dateien und Unterlagen dürfen nur von Teilnehmenden und nur für ihre eigene Fortbildung abgerufen (Download) ausgedruckt und benutzt werden. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen vorbehalten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Teilnehmende zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des jeweiligen Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.

11 Computernutzung

Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmende nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozierenden durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen des Unterrichts ist untersagt.

12 Internetnutzung

Der Teilnehmende darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

13 Nutzungsbedingungen Lernplattform „HBZ-online“

Der Veranstalter nutzt zur Vermittlung von Online-Inhalten verschiedene Plattformen und Softwareprogramme, wie u.a. die Lernplattform „HBZ-online“. Die entsprechenden Anbieter werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung sowohl der Wirtschaftlichkeit, der Zuverlässigkeit und Effizienz als auch der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgewählt. Eine Änderung der Angebotsplattformen behält sich der Veranstalter vor. Mit den entsprechenden Anbietern werden –soweit erforderlich- gem. art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen, so dass die Sicherheit der für die Teilnahme zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten gewährleistet ist. Für die Benutzung der Lernplattform „HBZ-online“ der Handwerkskammer Münster gelten ergänzende Nutzungsbedingungen, die der Teilnehmende mit Vertragsschluss als verbindlich anerkennt.

14 Hausordnung/ Gästehausordnung

Der Teilnehmende hat die Hausordnung und ggf. die Gästehausordnung zu befolgen.

15 Ausschluss von Lehrgängen

Der Veranstalter kann den Teilnehmenden, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmende die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 11 und 12) sowie die Hausordnung (Ziffer 14) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen.

16 Haftung

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmenden während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

17 Unfallversicherung

Der Teilnehmende ist über die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft des Veranstalters unfallversichert.

18 Streitschlichtung

Hinweis zur Verbraucherschlichtung gem. § 36 VSBG. Die Handwerkskammer Münster beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

19 Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen treten am 01.05.2025 in Kraft.

Stand: 26.03.2025