Kategorie II - Sachkundenachweis ChemKlimaSchutzV
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Ziele
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ist am 01.08.2008 in Kraft getreten. Geschult wird gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2015/2067 und § 5 Abs.2 Satz 1 der ChemklimaschutzV.
Dieses Zertifikat dient ausschließlich dem Sachkundenachweis gemäß den oben genannten Verordnungen.
Dieses Zertifikat wird gemäß den Zertifizierungsrichtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) verliehen.
Dient somit nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Abschluss
Sachkundenachweis Kategorie II ChemKlimaschutzV
Wichtig sind die neuen Sachkundeanforderungen für Personal und Betriebe im Umgang mit fluorierten Treibhausgasen.
erfolgreich absolvierte Gesellenprüfung im Elektro-, SHK- oder Metall-Gewerk und Erfahrung im Bereich Wärmepumpen /Klimaanlagen
Grundlagen der Thermodynamik, mechanische Kälteerzeugung deren Bauteile und Diagramme, Abtauverfahren, Kältemittel und deren Gefahren bei dem Transport, bei der Freisetzung Auswirkungen auf die Umwelt (GWP-Potential) und den Menschen, fachgerechte Inbetriebnahme, (Umgang mit der Monteurhilfe, Druckschaltereinstellung, Druckprüfung, Leckprüfung ohne Eingriff im Kältekreislauf, Dokumentation, Funktionsüberprüfung, Eintragung der Daten in das Anlagenlogbuch.