Lebensmittelhygieneschulung & IfSG-Belehrung Kombinationsschulung

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  • Grüner Kreis Freie Plätze vorhanden

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Lehrgangsort

Handwerkskammer Bildungszentrum Echelmeyerstraße 1-2,48163 Münster


Zeiten

Dienstag von 13:00 - 15:00 Uhr

Gebühren
  • Kursgebühr 72,00 €

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Ansprechperson

Bildungsberatung

Ziele

Mitarbeiter die in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeiten müssen gesetzlich Vorschriften zu erfüllen: - die jährlich Lebensmittelhygieneschulung § 4 LMIV - die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetzt IfSG-§ 43 alle zwei Jahren Unser Hygienekompetenzzentrum bietet diese Schulungen als Kombinationsschulung an. Zur fachlichen Erweiterung kann noch die HACCP-Schulung besucht werden.

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.

Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004: Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels Hygienische Anforderung an die Verarbeitung Lebensmittelrecht Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit Havarieplan, Krisenmanagement Hygienische Behandlung Anforderung an Kühlung und Lagerung Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen Reinigung und Desinfektion IfSG-Geltungsbereich Informationspflicht - Tätigkeitsverbot Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider Krankheitserreger und ihre Übertragungswege

In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich. Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung Wir beraten und unterstützen Sie gerne.