Infektionsschutzgesetz: Folgebelehrung nach § 43

Terminauswahl

Legende

  • Grüner Kreis Freie Plätze vorhanden

Termin auswählen

Lehrgangsort

Handwerkskammer Bildungszentrum Echelmeyerstraße 1-2,48163 Münster


Zeiten

Dienstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Gebühren
  • Kursgebühr 41,00 €

Downloads

Ansprechperson

Bildungsberatung

Ziele

Sie sind für einen Betrieb tätig, der hygienisch sensible Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für Sie und Ihre Mitarbeiter die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Neben einer Erstbelehrung, die durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, sind gesetzlich Folgebelehrungen im Rhythmus von 2 Jahren vorgeschrieben. Dies muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Verbreitung zu verhindern. Dies trägt zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel bei. Diese Schulung kann auch in Kombination mit der Lebensmittelhygieneschulung gebucht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Die Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die regelmäßig gewerbsmäßig hygisch sensible Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.

Erstbelehrung durch das örtliche Gesundheitsamt

IfSG-Geltungsbereich Informationspflicht - Tätigkeitsverbot Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider Krankheitserreger und ihre Übertragungswege

In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich. Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung Wir beraten und unterstützen Sie gerne.