Infektionsschutzgesetz: Folgebelehrung nach § 43
Du bist für einen Betrieb tätig, der hygienisch sensible Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für dich und deine Mitarbeitenden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Neben einer Erstbelehrung, die durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, sind gesetzlich Folgebelehrungen im Rhythmus von 2 Jahren vorgeschrieben. Dies muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Verbreitung zu verhindern. Dies trägt zur Sicherheit deinerLebensmittel bei.
Diese Schulung kann auch in Kombination mit der Lebensmittelhygieneschulung gebucht werden.
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Ziele
Nach der "Infektionsschutzgesetz: Folgebelehrung nach §43" kannst du das neue Wissen direkt in deinem beruflichen Alltag anwenden.
Abschluss
Nach der Teilnahme an der Schulung erhältst du eine Teilnahmebescheinigung.
Vorteile
Unsere Dozierenden kommen aus der Praxis!
Sie vermitteln dir die theoretischen Themen so, dass du das Gelernte gut für den beruflichen Alltag nutzen kannst.
Abwechslungsreiche Schulung!
Erlebe einen spannenden Mix aus theoretischen Inhalten und praxisnahen Beispielen in unseren Schulungsräumen.
Die Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die regelmäßig gewerbsmäßig hygienisch sensible Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Eine Erstbelehrung durch das örtliche Gesundheitsamt ist erforderlich.
IfSG-Geltungsbereich
- Informationspflicht - Tätigkeitsverbot
- Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider
- Krankheitserreger und ihre Übertragungswege
Unterbringung
Du benötigst eine Unterkunft für den Präsenzunterricht in Münster? Buche jetzt ein Zimmer in unserem Gästehaus unter Tagungen und Gästehaus.
Nimm deine Karriere in die Hand und melde dich jetzt für die Folgebelehrung "Infektionsschutzgesetz" nach § 43 am HBZ Münster an.
Wir freuen uns auf dich!