Lebensmittelhygiene: Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung

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Lehrgangsort

Handwerkskammer Bildungszentrum Echelmeyerstraße 1-2,48163 Münster


Zeiten

Dienstag von 13:00 - 14:00 Uhr

Gebühren
  • Kursgebühr 51,00 €

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Ansprechperson

Bildungsberatung

Ziele

Sie sind für einen Betrieb tätig, der Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für Sie die Regelungen des §4 der Lebensmittel- und Hygieneverordnung. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel beitragen. Diese Schulung kann auch in Kombination mit der IfSG- Folgebelehrung gebucht werden.

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.

Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004: Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels Hygienische Anforderung an die Verarbeitung Lebensmittelrecht Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit Havarieplan, Krisenmanagement Hygienische Behandlung Anforderung an Kühlung und Lagerung Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen Reinigung und Desinfektion

In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich. Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung Wir beraten und unterstützen Sie gerne.