17.01.2025
Neuer Basislehrgang: Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen
Seit Anfang 2024 gibt es sie, die eingeschränkte, sogenannte kleine, Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisteri:innen. Was sich in anderen Bundesländern etabliert hat, ist nun auch in Nordrhein-Westfalen möglich: Handwerksmeister:innen des Maurer, Betonbauer und Zimmererhandwerks und nach Handwerksordnung gleichgestellte Personen können auf Antrag bei der Ingenieurkammer-Bau NRW eine kleine Bauvorlageberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 erhalten.
Zentrale Voraussetzung: Einstiegsqualifikation
Eine zentrale Voraussetzung ist neben dem Meisterbrief beziehungsweise neben der Eintragung in die Handwerksrolle, die Belegung einer Einstiegsqualifikation mit Schwerpunkt Öffentliches Baurecht, im Umfang von 80 Stunden. Als eine der ersten Bildungseinrichtungen in NRW entwickelt das HBZ Münster aktuell einen neuen Lehrgang, der ebendiese Anforderungen erfüllt. Vorbehaltlich der inhaltlichen Anpassung durch die Ingenieurkammer-Bau NRW umfasst der Lehrgang folgende Themen:
- Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Baurechts
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
- Wirtschaftlichkeit des Planen und Bauens
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung
Starttermine
10.02. – 20.02.2025 Vollzeit
06.10. – 16.10.2025 Vollzeit
24.10. – 20.12.2025 Teilzeit