Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste
Downloads
Teilen
Ziele
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im Jahr 2020 in Kraft. Es ist somit der ordnungsrechtliche Rahmen für die energetischen Anforderungen an bestehende und zu errichtende Gebäude. Zwischenzeitlich erfuhr das GEG mehrere Anpassungen. Die seit dem 1.1.2024 gültige Fassung hat u.a.
maßgeblichen Einfluss auf die Wahl des Heizungssystems bei der Erneuerung von Wärmeversorgunganlagen in Bestandsgebäuden und in Neubauten (§71 ff) . Auch die Änderungen der § 60 ff haben Auswirkungen auf Eigentümer/Betreiber, SHK-Fachbetriebe und Energieberater.
Das Seminar behandelt diese Neuerungen, geht auf die Anforderung des Einsatzes von 65 % erneuerbarer Energien ein, zeigt die Erfüllungsoptionen und die Berechnungsmethode (DIN V 18599) anhand von Beispielen auf.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung anerkannt.
Die Veranstaltung 2024 wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW (Beratende Ingenieure und Ingenieure, saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuvSV und bauvorlageberechtigte Ingenieure gem. §2 Abs. 1 FuWO) anerkannt.
Abschluss
Zertifikat
Gebäudeenergieberater, Berater der Expertenliste, Architekten, Ingenieure
Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste
- Grundlagen des GEG
- Definition des Niedrigenergiehauses
- Auswirkungen auf bauliche und anlagentechnische Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeit diverser Lösungen