Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste (online)
Du bist als Energieberater/-in oder Energieberater tätig und auf der Energieeffizienz-Experten-Liste geführt?
Dann hast du die Berechtigung, in Förderprogrammen als Sachverständige/Sachverständiger tätig zu werden. Hierzu ist es wichtig, das Gebäude-Energie-Gesetz zu kennen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im Jahr 2020 in Kraft. Es ist somit der ordnungsrechtliche Rahmen für die energetischen Anforderungen an bestehende und zu errichtende Gebäude. Zwischenzeitlich erfuhr das GEG mehrere Anpassungen. Die seit dem 1.1.2024 gültige Fassung hat u.a. maßgeblichen Einfluss auf die Wahl des Heizungssystems bei der Erneuerung von Wärmeversorgunganlagen in Bestandsgebäuden und in Neubauten (§71 ff). Auch die Änderungen der § 60 ff haben Auswirkungen auf Eigentümer/-innen, Betreiber/-innen, SHK-Fachbetriebe und Energieberater/-innen.
Wir unterstützen dich dabei, hier den Überblick zu behalten. Das Seminar behandelt diese Neuerungen, geht auf die Anforderung des Einsatzes von 65 % erneuerbarer Energien ein und zeigt die Erfüllungsoptionen sowie die Berechnungsmethode (DIN V 18599) anhand von Beispielen auf.
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Ziele
Nach dem Seminar "Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste" bist du auf dem neuesten Stand bezüglich dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kannst qualifizierte Beratungen durchführen, wenn es um die Wahl des Heizungssystems bei der Erneuerung von Wärmeversorgunganlagen in Bestandsgebäuden und in Neubauten geht.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhältst du das Zertifikat "Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste".
Vorteile
Behalte den Überblick!
Gesetze entwickeln sich stets weiter und erfahren Neuerungen und Änderungen. Eine regelmäßige Qualifizierung hilft dir, auf dem neuesten Stand zu bleiben und Expertin bzw. Expertin auf deinem Fachgebiet zu bleiben.
Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeenergieberater, Beraterinnen und Berater der Expertenliste, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste
- Grundlagen des GEG
- Definition des Niedrigenergiehauses
- Auswirkungen auf bauliche und anlagentechnische Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeit diverser Lösungen
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung anerkannt.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW (Beratende Ingenieure und Ingenieure, saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuvSV und bauvorlageberechtigte Ingenieure gem. §2 Abs. 1 FuWO) anerkannt.
Eine Förderung der Kursteilnahme über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist möglich. Bitte beachte, dass die Beantragung zur Förderung vor Kursbeginn beantragt und durch die BAFA durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt werden muss.
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf das Seminar gebucht werden.
Nimm deine Karriere in die Hand und melde dich jetzt für das Seminar "Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste" am HBZ Münster an.
Wir freuen uns auf dich!